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Ganztagsbetreuung: Was gilt bei Unterrichtsausfall?
Elterninformation · Stand: 24. September 2026
Was passiert, wenn Unterricht oder ein Ganztagsangebot ausfällt? Die folgenden Hinweise des Kultusministeriums wurden am 11. September 2026 vom Landratsamt Heilbronn an die Kommunen weitergegeben.
Für wen gilt der Rechtsanspruch?
Er startet im Schuljahr 2026/2027 mit der ersten Klassenstufe und wird schrittweise ausgeweitet. Anspruchsberechtigte Kinder haben ab ihrem tatsächlichen Schuleintritt grundsätzlich Anspruch auf acht Stunden Betreuung von Montag bis Freitag. Unterricht und schulische Ganztagsangebote zählen dazu.
- Lehrkräfte fallen aus: Zunächst organisiert die Schule eine Lösung. Lassen sich Unterrichtszeiten trotz aller schulischen Maßnahmen nicht abdecken, sind für anspruchsberechtigte Kinder ergänzende Betreuungsangebote erforderlich.
- Ein Kooperationsangebot fällt aus: Der Anbieter kümmert sich um Ersatz. Ist keine Vertretung möglich, muss er die Schulleitung sofort informieren; diese veranlasst geeignete Maßnahmen.
- Pädagogische Tage und verkürzte Schultage vor den Ferien: Liegen sie in der Unterrichtszeit, muss der beanspruchte Rechtsanspruch durch ergänzende Angebote erfüllt werden. Über ein früheres Unterrichtsende vor Weihnachten informiert die Schule rechtzeitig.
- Hitzefrei: Verlässliche Betreuungszeiten bleiben maßgeblich. Änderungen müssen zwischen Schule, Betreuungsträger und Eltern abgestimmt sein. Ohne Einigung sorgt die Schule anderweitig für Betreuung.
Wichtig bei der Wahl von Angeboten: Wer ein erreichbares schulisches Ganztagsangebot nicht nutzt, hat für dessen Zeiten grundsätzlich keinen Anspruch auf ein alternatives Betreuungsangebot. Auch eine Abmeldung vom Religionsunterricht begründet für diese Unterrichtszeit keinen zusätzlichen Betreuungsanspruch.
Bitte beachten Sie die Mitteilungen Ihrer Schule zur konkreten Organisation und stimmen Sie Ihren Betreuungsbedarf mit Schule und Betreuungseinrichtung ab.
Quelle: Hinweise des Kultusministeriums Baden-Württemberg, übermittelt durch das Landratsamt Heilbronn, Jugendhilfeplanung, am 11.09.2026. Öffentlich zusammengefasst durch die Stadt Möckmühl.

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